Barrierefreiheit Pflicht: BFSG & BaFG – das gilt jetzt
Barrierefreiheit ist Pflicht: BFSG & BaFG seit Juni 2025 – was Agenturen jetzt tun müssen
Seit dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit in Deutschland und Österreich keine freiwillige Kür mehr, sondern gesetzliche Pflicht. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland und dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich setzen beide Länder den European Accessibility Act (EAA) der EU um. Für viele Online-Shops und digitale Dienstleistungen gilt damit: Barrierefreiheit ist nicht länger optional.
Für Agenturen, Webdesigner:innen und E-Commerce-Dienstleister ist das ein doppelt relevantes Thema. Zum einen betrifft es die eigenen Projekte und deren rechtliche Absicherung. Zum anderen entsteht eine handfeste Nachfrage: Kund:innen brauchen barrierefreie Websites und Shops – und suchen Dienstleister, die diese liefern können. Dieser Artikel erklärt die Rechtslage in DE und AT, wen die Pflicht betrifft, was WCAG konkret verlangt und wie Sie Kundenprojekte compliant machen. Und er zeigt, warum Barrierefreiheit weniger Last als Chance ist.
Wen die Pflicht konkret betrifft
Die zentrale Frage für die Praxis lautet: Wer muss jetzt handeln? Betroffen sind unter anderem B2C-Online-Shops sowie eine ganze Reihe digitaler Dienstleistungen. Wenn Verbraucher:innen über eine Website oder App Produkte oder bestimmte Dienstleistungen kaufen oder in Anspruch nehmen können, fällt das Angebot in der Regel in den Anwendungsbereich.
Es gibt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen, die aber begrenzt und mit Vorsicht zu genießen ist. Im Dienstleistungsbereich sind Unternehmen teils ausgenommen, die weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und gleichzeitig weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Diese Ausnahme greift jedoch nicht pauschal für alle Konstellationen, und sie befreit nicht davon, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Wer sich vorschnell auf die Ausnahme verlässt, riskiert Fehleinschätzungen.
Denn die Konsequenzen sind real. Bei Verstößen drohen behördliche Maßnahmen, Bußgelder und im Zweifel auch Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände. Für Shopbetreiber kann das nicht nur finanziell teuer werden, sondern auch das Vertrauen und die Reputation beschädigen. Für Agenturen, die nicht-konforme Projekte ausliefern, kann sich zudem die Frage der Verantwortung stellen. Der sichere Weg ist eindeutig: Barrierefreiheit von vornherein mitdenken, statt auf Ausnahmen zu spekulieren.
Was WCAG konkret verlangt
Barrierefreiheit klingt für viele nach einem diffusen Anspruch. Tatsächlich ist sie erstaunlich konkret. Die WCAG bauen auf vier Grundprinzipien auf, die sich unter dem Akronym POUR zusammenfassen lassen: wahrnehmbar (perceivable), bedienbar (operable), verständlich (understandable) und robust (robust).
Wahrnehmbar bedeutet, dass Inhalte für alle Sinne zugänglich sind. Dazu gehören ausreichende Farbkontraste, sinnvolle Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos und eine Gestaltung, die nicht allein auf Farbe als Informationsträger setzt.
Bedienbar heißt, dass sich alle Funktionen nutzen lassen – auch ohne Maus. Vollständige Tastaturbedienung, ein sichtbares und logisches Fokus-Management sowie ausreichend Zeit für Interaktionen sind hier zentral. Menschen, die auf Screenreader oder alternative Eingabegeräte angewiesen sind, müssen jede Funktion erreichen können.
Verständlich verlangt klare Sprache, nachvollziehbare Navigation und vorhersehbares Verhalten. Formulare müssen verständlich beschriftet sein, Fehlermeldungen müssen erklären, was zu tun ist.
Robust bedeutet, dass Inhalte zuverlässig mit unterschiedlichen Technologien funktionieren – von verschiedenen Browsern bis zu assistiven Technologien. Die technische Grundlage dafür ist semantisch sauberes HTML: korrekt ausgezeichnete Überschriften, Schaltflächen, Formularfelder und Bereiche.
In der Praxis übersetzt sich das in eine überschaubare Zahl konkreter Anforderungen: ausreichende Kontraste, vollständige Tastaturbedienung, Alt-Texte für Bilder, Screenreader-Kompatibilität, semantisches HTML und ein durchdachtes Fokus-Management. Kein Hexenwerk – aber Details, die konsequent und über das gesamte Projekt hinweg umgesetzt werden müssen.
Wo Deutschland und Österreich sich unterscheiden
Die grundlegende Logik ist in beiden Ländern dieselbe, weil sie auf gemeinsamem EU-Recht beruht. Die Unterschiede liegen vor allem in den nationalen Umsetzungsgesetzen und ihrer Terminologie. Während Deutschland das Widerrufsrecht und die Informationspflichten im BGB und im EGBGB regelt, bündelt Österreich zentrale Verbraucherschutzvorgaben im FAGG, im KSchG und im ECG. Bei den Informationspflichten im Impressum gehen die österreichischen Regelungen durch die Kombination aus ECG, Gewerbeordnung und Mediengesetz teilweise über die deutschen Anforderungen hinaus.
Für Agenturen, die Shops für beide Märkte umsetzen, bedeutet das: Ein Shop, der für Deutschland rechtssicher aufgesetzt ist, ist nicht automatisch für Österreich vollständig konform, und umgekehrt. Wer beide Länder bedient, muss die jeweiligen nationalen Besonderheiten berücksichtigen – insbesondere bei Rechtstexten, Impressumsangaben und den Verpackungs- und Registrierungspflichten. Da sich die Rechtstexte sprachlich und inhaltlich unterscheiden, sollten sie länderspezifisch erstellt und regelmäßig aktualisiert werden.
Wie Agenturen Kundenprojekte compliant machen
Für Agenturen und Dienstleister stellt sich die Frage, wie sich diese Anforderungen effizient und zuverlässig umsetzen lassen. Erfahrungsgemäß gibt es zwei Wege – und einer davon ist deutlich mühsamer.
Der mühsame Weg besteht darin, Barrierefreiheit nachträglich in bestehende Systeme zu flicken. Wer einen Shop auf einer Plugin-basierten Plattform betreibt, kämpft oft mit einem Flickenteppich aus Erweiterungen, die untereinander nicht abgestimmt sind. Ein Barrierefreiheits-Plugin allein macht einen Shop nicht konform – im Gegenteil: Sogenannte Overlay-Lösungen, die per Skript nachträglich Zugänglichkeit versprechen, gelten in der Fachwelt als problematisch und lösen die grundlegenden Probleme nicht. Barrierefreiheit muss in der Substanz stimmen, nicht als kosmetische Ebene obendrauf.
Der nachhaltige Weg besteht darin, auf eine technische Grundlage zu setzen, die Barrierefreiheit von Haus aus mitbringt. Wenn semantisches HTML, Kontraste, Tastaturbedienung und Fokus-Management bereits im System verankert sind, entfällt der Großteil der manuellen Nacharbeit. Die Aufgabe der Agentur verlagert sich dann von der technischen Grundsanierung hin zur inhaltlichen und gestalterischen Qualität – dorthin, wo der eigentliche Mehrwert liegt.
Ein sinnvolles Vorgehen umfasst dabei mehrere Schritte: eine Bestandsaufnahme bestehender Projekte, die Priorisierung nach Betroffenheit und Risiko, die Auswahl einer geeigneten technischen Basis, sorgfältige Umsetzung entlang der WCAG-Kriterien und schließlich eine nachvollziehbare Prüfung und Dokumentation. Gerade die Dokumentation ist wichtig, denn im Zweifel muss die Konformität belegbar sein.
Barrierefreiheit als Chance statt als Last
Wer Barrierefreiheit nur als lästige Pflicht betrachtet, verkennt ihr Potenzial. Zunächst der offensichtliche Punkt: In Deutschland und Österreich leben Millionen Menschen mit dauerhaften oder situativen Einschränkungen. Ein barrierefreier Shop erschließt diese Zielgruppe, die andernfalls schlicht ausgeschlossen bliebe – ein relevanter Markt, den viele Wettbewerber noch ignorieren.
Darüber hinaus zahlt Barrierefreiheit auf Ziele ein, die ohnehin auf jeder Agenda stehen. Klare Struktur, gute Kontraste, verständliche Navigation und schnelle, sauber ausgezeichnete Seiten verbessern die Nutzerfreundlichkeit für alle. Sie wirken sich positiv auf SEO aus, weil Suchmaschinen strukturierte, semantisch saubere Inhalte bevorzugen. Und sie machen Angebote zukunftsfähig für eine Welt, in der zunehmend auch KI-Agenten Inhalte maschinell auslesen und bewerten.
Für Agenturen ergibt sich daraus ein konkretes Geschäftsmodell. Die neue Rechtslage erzeugt Nachfrage: Kund:innen brauchen Unterstützung bei der Umsetzung. Wer Barrierefreiheit sicher beherrscht und glaubwürdig anbieten kann, hebt sich vom Wettbewerb ab und gewinnt Vertrauen. Aus der Pflicht wird so ein Angebot – und aus einem regulatorischen Druck ein Verkaufsargument.
Genau hier setzt smarda an. Das All-in-One Website- und Shopsystem ist nativ barrierefrei aufgebaut und – als erstes und bislang einziges Website- und Shopsystem – vom TÜV Trust IT nach WCAG 2.2 AA zertifiziert. Das bedeutet: Die zentralen Anforderungen an Kontraste, Tastaturbedienung, semantisches HTML und Fokus-Management sind bereits im System verankert, statt in mühevoller Handarbeit nachgerüstet zu werden. Automatische KI-Alt-Texte sorgen dafür, dass Bilder ohne zusätzlichen Aufwand mit sinnvollen Beschreibungen versehen werden.
Weil smarda ohne Plugins auskommt und alle Funktionen – Website, Shop, Blog, Formulare, SEO, automatisierter Datenschutz, Zahlungen und mehr – in einem nativ entwickelten, cloudbasierten System vereint, entfällt der typische Plugin-Dschungel, der Barrierefreiheit sonst so schwer beherrschbar macht. Agenturen erhalten damit eine belastbare Grundlage, um Kundenprojekte rechtssicher und effizient umzusetzen. Statt für jedes Projekt die technische Basis neu abzusichern, können Sie sich auf Gestaltung, Inhalt und Beratung konzentrieren – und Ihren Kund:innen die Konformität glaubwürdig zusichern.
Mit BFSG und BaFG ist digitale Barrierefreiheit seit dem 28. Juni 2025 verbindliche Pflicht für viele B2C-Online-Shops und digitale Dienstleistungen in Deutschland und Österreich. Die Ausnahmen für Kleinstunternehmen sind begrenzt, die Risiken aus Bußgeldern und Abmahnungen real. Gleichzeitig ist Barrierefreiheit weit mehr als eine Compliance-Aufgabe: Sie erschließt neue Zielgruppen, verbessert Nutzerfreundlichkeit und SEO und macht Angebote zukunftsfähig.
Für Agenturen und Dienstleister ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das Thema aktiv zu besetzen – als Kompetenz, die Kund:innen brauchen und honorieren. Mit Smarda haben Sie dafür ein Fundament, das Barrierefreiheit nicht nachrüstet, sondern ab Werk mitbringt und mit der TÜV-Zertifizierung nach WCAG 2.2 AA belegbar macht. Sprechen Sie mit uns oder testen Sie Smarda und machen Sie Barrierefreiheit von der Pflicht zum Wettbewerbsvorteil.