Nutzungsvereinbarung für Website- / Shop-Betreiber
für das Cloud-Shop- und Website-System der Smarda GmbH
Stand: 17. Juli 2026
1 Geltungsbereich
1.1
Diese Nutzungsvereinbarung der Smarda GmbH, FN 513822 x, Businesspark 6 / Top 49, 8200 Gleisdorf (im Folgenden „SMARDA"), in der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses/der Registrierung gültigen Fassung gilt für die Nutzung des Cloud-Shop- und Website-Systems (im Folgenden „CLOUD") durch unternehmerische Nutzer, die einen Shop oder eine Website für den eigenen Geschäftsbetrieb erstellen und betreiben (im Folgenden „BETREIBER"). Mit Vertragsabschluss/der Registrierung erklärt sich der Betreiber mit dieser Nutzungsvereinbarung einverstanden. Diese Nutzungsvereinbarung gilt für alle künftigen Geschäfte mit dem Betreiber, auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung. Abweichende Bedingungen des Betreibers werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch SMARDA wirksam.
1.2
Für Agenturen und Dienstleister, die Websites oder Shops für eigene Auftraggeber erstellen, betreuen oder weiterverkaufen, gilt nicht diese Vereinbarung, sondern die Nutzungsvereinbarung für Partner (Reseller), abrufbar unter smarda.com/reseller-nutzungsvereinbarung.
1.3
SMARDA kann diese Nutzungsvereinbarung mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit die Änderung für den Betreiber zumutbar ist oder aufgrund geänderter Rechtslage, Rechtsprechung, behördlicher Vorgaben oder technischer Weiterentwicklung erforderlich wird. SMARDA kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail an die hinterlegte Adresse an; die Ankündigung enthält die geänderte Fassung sowie einen Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit und deren Folgen. Widerspricht der Betreiber nicht binnen eines Monats ab Zugang der Ankündigung, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht der Betreiber fristgerecht, wird die Vereinbarung zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; SMARDA ist in diesem Fall berechtigt, die Vereinbarung ordentlich gemäß Punkt 6.1 zu kündigen. Änderungen wesentlicher Vertragsinhalte bedürfen stets der ausdrücklichen Zustimmung des Betreibers; für Entgeltanpassungen gilt Punkt 8.4.
2 Vertragssprache, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Vertragssprache ist Deutsch; Schriftstücke in anderer Sprache dienen nur der Information. Diese Nutzungsvereinbarung und die unter ihrem Einbezug abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von SMARDA vereinbart.
3 Leistungsgegenstand
3.1
SMARDA ist Entwickler und Betreiber der CLOUD, über welche der Betreiber eine oder mehrere in der CLOUD eingebundene, weitgehend personalisierte Websites mit oder ohne Web-Shop-Funktionen (im Folgenden „WEBSITE") erstellen und für den eigenen Geschäftsbetrieb nutzen kann — insbesondere zur Darstellung der eigenen Leistungen und Produkte und zum Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen an eigene Kunden (im Folgenden „ENDKUNDE"). Die jeweiligen Funktionen, deren Leistungsumfang sowie die Kosten sind im Admin-System unter smarda.app für registrierte Betreiber abruf- und einsehbar und gelten als Bestandteil dieser Vereinbarung; maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung angezeigte Stand. SMARDA behält sich vor, einzelne Funktionen weiterzuentwickeln, zu ändern oder einzustellen, soweit dadurch die wesentlichen Vertragsinhalte nicht beeinträchtigt werden.
3.2
SMARDA ist nicht selbst Betreiber der WEBSITE und nicht Verkäufer der darüber angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen. Verträge, die über die WEBSITE geschlossen werden, kommen ausschließlich zwischen dem Betreiber und seinen Endkunden zustande, inklusive sämtlicher sich daraus ergebender Rechte und Pflichten. Der Betreiber trägt dafür Sorge, dass seine Identität auf der WEBSITE deutlich erkennbar angezeigt wird (Impressumspflicht) und den betroffenen Personen eine Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt wird.
3.3 Kostenloser Test-Zeitraum
SMARDA bietet die Möglichkeit, eine WEBSITE anzulegen, ohne dass damit sofort Kosten verbunden sind. Reale Verkäufe und der Zugang für Endkunden sind innerhalb des kostenlosen Test-Zeitraums nicht gestattet. Die Dauer des Test-Zeitraums und die laufenden Kosten des gewählten Leistungsumfangs sind im Admin-System ersichtlich und Teil der Vereinbarung. Spätestens einen Monat vor Ablauf des kostenlosen Test-Zeitraums weist SMARDA den Betreiber auf das Ablaufdatum und die danach anfallenden Kosten hin.
3.4 Beta-Versionen
SMARDA kann dem Betreiber anbieten, Vorab-/Beta-Funktionen zu Testzwecken zu nutzen. Dafür können ergänzende Bedingungen gelten. SMARDA sichert die Funktionsfähigkeit von Vorab-/Beta-Funktionen nicht zu und kann diese jederzeit einstellen; ihre Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Betreibers.
3.5 Anwendungen von Dritten
Bestandteil der CLOUD kann auch die Interaktion mit Anwendungen Dritter sein (z. B. Zahlungs-, Versand-, Newsletter- oder Warenwirtschaftsdienste). Nutzt der Betreiber solche Angebote, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Betreiber und dem jeweiligen Drittanbieter zustande; ergänzend gilt Punkt 15.2.
4 Vertragsabschluss, Konto und Datenschutz
4.1 Vertragsabschluss
Eine Nutzung der CLOUD im vollen Umfang ist nur mit vorherigem Vertragsabschluss durch Registrierung möglich. Der Betreiber bestätigt im Zuge der Registrierung, dass er die CLOUD ausschließlich zur Ausübung seiner geschäftlichen Tätigkeit nutzt; eine Nutzung zu privaten Zwecken ist unzulässig. Nach erfolgreicher Registrierung und Vertragsbestätigung durch SMARDA kommt der Vertrag zustande. SMARDA behält sich die Annahme oder Ablehnung einer Registrierung vor. Eine Registrierung mit unrichtigen Daten ist unzulässig und berechtigt SMARDA zur außerordentlichen Kündigung. Änderungen der hinterlegten Daten sind SMARDA unverzüglich mitzuteilen.
4.2 Zugangsdaten und Benutzerkonten
Der Betreiber trifft alle erforderlichen Maßnahmen, damit seine Zugangsdaten keinem unbefugten Dritten zugänglich werden, und teilt SMARDA jede missbräuchliche Benutzung des Kontos unverzüglich mit. SMARDA ist berechtigt, bis zur Beseitigung einer Missbrauchsgefahr den Nutzerbereich zu sperren. Der Betreiber kann — abhängig vom gewählten Leistungsumfang — weiteren Personen (z. B. Mitarbeitern oder einer betreuenden Agentur) Zugang zu seinem Nutzerbereich gewähren; für deren Handlungen und Unterlassungen ist er wie für eigenes Handeln verantwortlich.
4.3 Verantwortung für Inhalte
Der Betreiber ist für alle Aktivitäten und Inhalte (Fotos, Bilder, Videos, Grafiken, Texte, Audiodateien, Code, Informationen oder Daten) selbst verantwortlich, die auf oder in Verbindung mit seiner WEBSITE hochgeladen, erfasst, generiert, gespeichert, angezeigt, verbreitet oder übertragen werden, und hält dabei die jeweils gültigen Rechtsnormen ein. Punkt 4.4 der Nutzungsvereinbarung für Partner gilt hinsichtlich der untersagten Nutzungen sinngemäß (insbesondere keine Rechtsverletzungen, kein Spam, keine Eingriffe in die CLOUD, Beachtung von Import-/Exportvorschriften).
4.4 Auftragsverarbeitungsvertrag
Gleichzeitig mit dem Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung schließt der Betreiber mit SMARDA den Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO in der jeweils bei Abschluss gültigen Fassung ab, abrufbar unter smarda.com/avv. SMARDA verarbeitet personenbezogene Daten, die im Rahmen der Nutzung der CLOUD anfallen (insbesondere Daten der Endkunden des Betreibers), ausschließlich nach Maßgabe dieses Auftragsverarbeitungsvertrags. Die jeweils aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist unter smarda.com/subverarbeiter abrufbar.
5 Übernahme und Übergabe von WEBSITES
5.1
Wurde die WEBSITE des Betreibers von einer Agentur (Partner im Sinne der Nutzungsvereinbarung für Partner) erstellt und übergibt diese die WEBSITE an den Betreiber, übernimmt der Betreiber mit Annahme der Übergabe das Vertragsverhältnis für die betroffene WEBSITE. Die Annahme erfolgt über die dafür vorgesehene Funktion der CLOUD und setzt den Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung sowie des Auftragsverarbeitungsvertrags voraus. Die Abrechnung durch SMARDA gegenüber dem Betreiber beginnt mit der nächsten Nutzungsperiode; bis dahin verbleibt die Zahlungspflicht bei der übergebenden Agentur. Sofern vereinbart, kann die übergebende Agentur mit Zustimmung des Betreibers als Benutzer mit Zugriffsrechten auf der WEBSITE verbleiben.
5.2
Der Betreiber kann seine WEBSITE mit den dafür vorgesehenen Funktionen der CLOUD an eine Agentur übergeben; Punkt 5.1 gilt sinngemäß mit vertauschten Rollen.
6 Laufzeit und Kündigung
6.1
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von beiden Vertragsparteien schriftlich (z. B. per E-Mail) mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden Nutzungsmonats gekündigt werden. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.2
Für einzelne WEBSITES können im Admin-System gesonderte Konditionen (Laufzeiten, Testzeiträume, Entgelte, Kündigungsfristen) vereinbart sein; die dort bei Abschluss angezeigten Konditionen sind maßgeblich und werden dem Betreiber im Admin-System dauerhaft einsehbar dokumentiert. Eine Kündigung dieser Rahmenvereinbarung wird frühestens wirksam, wenn die letzte laufende WEBSITE-Vereinbarung beendet ist.
6.3
Beträge, die der Betreiber SMARDA bis zum Wirksamkeitsdatum der Kündigung bzw. Auflösung schuldet, werden mit Vertragsende fällig. Ein anteiliger Anspruch auf Erstattung vorausbezahlter Entgelte besteht bei ordentlicher Kündigung durch den Betreiber nicht.
7 Beendigung, Datenexport und Löschung
7.1
Mit Wirksamwerden der Beendigung endet das Nutzungsrecht und kann SMARDA den Zugang des Betreibers zur CLOUD sperren; der Zugang zu den Export-Funktionen gemäß Punkt 7.2 bleibt hiervon unberührt.
7.2
Der Betreiber kann seine Daten während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen nach Vertragsende über die bereitgestellten Export-Funktionen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format exportieren. Für personenbezogene Daten gelten ergänzend und vorrangig die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (Wahlrecht zwischen Rückgabe und Löschung, Löschfristen, Löschbestätigung). Über die Export-Funktionen hinausgehende individuelle Migrations- und Unterstützungsleistungen kann SMARDA gegen angemessene Vergütung nach Aufwand erbringen.
7.3
Nach Ablauf der Frist gemäß Punkt 7.2 löscht SMARDA sämtliche Daten des Betreibers entsprechend den Fristen und Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
8 Entgelte, Abrechnung und Zahlungsverzug
8.1 Entgelte
Der Betreiber bezahlt an SMARDA für die Nutzung der CLOUD pro WEBSITE die vereinbarte Lizenzgebühr sowie für zusätzlich in Anspruch genommene Produkte oder Leistungen (Erweiterungen) die hierfür vereinbarten Entgelte. Alle Entgelte sind im Admin-System unter smarda.app jederzeit abruf- und einsehbar und sind Teil dieser Vereinbarung; maßgeblich sind die bei der jeweiligen Bestellung angezeigten Konditionen.
8.2 Zahlung und Rechnungsstellung
Der Betreiber wählt eine der angebotenen Zahlungsmethoden; wurde keine gewählt, gilt Zahlung auf Rechnung als vereinbart. Lizenzgebühren werden im Voraus zu Beginn der jeweiligen Nutzungsperiode (Monat oder Jahr) in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich Umsatzsteuer und allfälliger Gebühren und Abgaben. Rechnungen werden per E-Mail übermittelt und im Nutzerbereich hinterlegt und sind binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Betreiber ist für die Abfuhr aller ihn treffenden Steuern, Gebühren und Abgaben selbst verantwortlich.
8.3 Zahlungsverzug, Sperre und Löschung
Schlägt die Einhebung über die autorisierte Zahlungsmethode fehl, wiederholt SMARDA die Einhebung zweimal im Abstand von jeweils mindestens drei Tagen und informiert den Betreiber per E-Mail. Bleibt auch der letzte Versuch erfolglos, mahnt SMARDA den Betreiber per E-Mail unter Setzung einer Nachfrist von mindestens sieben Tagen und weist auf die drohende Sperre hin. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist SMARDA berechtigt, den Nutzerbereich und die zugehörige WEBSITE zu sperren. Die Reaktivierung erfolgt nach Bezahlung der offenen Beträge. Sind die offenen Beträge 30 Tage nach der Sperre nicht bezahlt, ist SMARDA nach vorheriger Ankündigung per E-Mail mit einer weiteren Frist von 14 Tagen berechtigt, die Vereinbarung außerordentlich zu kündigen; für Datenexport und Löschung gilt sodann Punkt 7.
8.4 Entgeltanpassung
SMARDA kann die Entgelte mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Entgeltanpassungen werden dem Betreiber mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden per E-Mail angekündigt und gelten erst ab der nächsten Nutzungsperiode. Erhöht SMARDA das Entgelt für eine laufende WEBSITE um mehr als die Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex, kann der Betreiber die betroffene WEBSITE-Vereinbarung mit Wirksamwerden der Erhöhung außerordentlich kündigen.
8.5 Aufrechnung
Der Betreiber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von SMARDA anerkannt oder unstrittig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Betreiber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
9 Rechte und Pflichten des Betreibers
9.1
Dem Betreiber wird ein einfaches, auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes, räumlich unbeschränktes, sachlich auf die Inanspruchnahme der in der CLOUD erbrachten Leistungen beschränktes Nutzungsrecht zur bestimmungs- und vertragsgemäßen Nutzung der CLOUD für eigene geschäftliche Zwecke eingeräumt. Ein Weiterverkauf von WEBSITES oder Leistungen der CLOUD an Dritte ist dem Betreiber nicht gestattet; hierfür steht die Nutzungsvereinbarung für Partner zur Verfügung.
9.2
Der Betreiber wird die CLOUD nicht nachbauen, dekompilieren oder analysieren, um ein mit der CLOUD im Wettbewerb stehendes Produkt zu entwickeln oder entwickeln zu lassen. Er wird ohne ausdrückliche Genehmigung keine Suchmaschinen- oder Pay-per-Click-Keywords und keine Domain-Namen erwerben, die die Marke SMARDA und/oder Varianten oder Schreibfehler davon enthalten.
9.3
Die CLOUD enthält Open-Source-Software Dritter („OSS"). An der OSS erhält der Betreiber ausschließlich die Nutzungsrechte, die sich aus den für die jeweilige OSS geltenden Lizenzbedingungen ergeben. Auf Verlangen teilt SMARDA mit, welche OSS unter welchen Lizenzbedingungen enthalten ist.
9.4 Fair Use
Die Nutzung der CLOUD ist auf eine angemessene, dem gewählten Leistungsumfang entsprechende Beanspruchung der Systemressourcen ausgelegt (Fair-Use-Prinzip). Bei einer erheblichen Überschreitung wird SMARDA den Betreiber darauf hinweisen und kann eine Anpassung des Leistungsumfangs oder eine gesonderte Vereinbarung verlangen; Maßnahmen zur Wahrung der Systemintegrität bleiben vorbehalten.
10 Informationspflichten, Kommunikation und Geheimhaltung
Der Betreiber hält seine hinterlegten Daten aktuell; die Kommunikation erfolgt primär über die hinterlegte E-Mail-Adresse. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter, es sei denn, die Weitergabe ist für die Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich geboten. Die Pflichten aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag bleiben unberührt.
11 Rechtevorbehalt
11.1
SMARDA behält sich vor, das Angebot für Neukunden jederzeit zu ändern oder einzustellen und einzelne, nicht wesentliche Funktionen der CLOUD weiterzuentwickeln, zu ändern oder einzustellen. Wesentliche Vertragsinhalte gegenüber Bestandskunden bleiben davon unberührt; insoweit gilt Punkt 1.3.
11.2
SMARDA ist berechtigt, Inhalte zu entfernen und den Betreiber nach erfolgloser Aufforderung zur Abhilfe zu sperren oder zu kündigen, wenn über die WEBSITE angebotene Waren/Dienstleistungen oder hochgeladene Inhalte gegen diese Nutzungsvereinbarung oder geltendes Recht verstoßen. Bei schwerwiegenden Verstößen (insbesondere strafbaren Inhalten) kann die Entfernung oder Sperre ohne vorherige Aufforderung erfolgen. Inhalte des Betreibers werden von SMARDA nicht vorab geprüft.
11.3
SMARDA ist berechtigt, Wettbewerbern des Betreibers die gleichen Angebote in der CLOUD zur Verfügung zu stellen. Bei Streitigkeiten über die Berechtigung an einer WEBSITE kann SMARDA geeignete Unterlagen anfordern und den Nutzerbereich bis zur Klärung vorübergehend deaktivieren oder auf den Berechtigten übertragen. An Rückmeldungen und Verbesserungsvorschlägen des Betreibers erhält SMARDA ein nicht-exklusives, unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht. SMARDA ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen; eine Übertragung auf sonstige Dritte wird angekündigt und wird bei Widerspruch des Betreibers ihm gegenüber nicht wirksam. SMARDA darf sich zur Leistungserbringung Dritter (Erfüllungsgehilfen, Unterauftragsverarbeiter gemäß Auftragsverarbeitungsvertrag) bedienen.
12 Geistiges Eigentum
SMARDA behält sich an eigenen Unterlagen, Abbildungen und Kalkulationen sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Betreiber behält alle Rechte an den Daten und Inhalten, die er in die CLOUD hochlädt; SMARDA beansprucht daran keine geistigen Eigentumsrechte und erhält lediglich das für den Betrieb der CLOUD erforderliche einfache Nutzungsrecht (insbesondere Speicherung, technische Vervielfältigung, Anzeige und Auslieferung der veröffentlichten Inhalte). Für Meldungen über mögliche Urheberrechtsverletzungen stellt SMARDA ein Formular unter smarda.com/meldung-urheberrecht zur Verfügung.
13 Werbung und Referenznennung
Der Betreiber räumt SMARDA das nicht-exklusive Recht ein, den Namen und das Logo des Betreibers als Referenz zu nennen (z. B. auf der Website und in Präsentationen von SMARDA). Der Betreiber kann der Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
14 Gewährleistung und Haftung
14.1
Für die über die WEBSITE verkauften Waren und/oder Dienstleistungen sowie die Vertragserfüllung gegenüber Endkunden ist ausschließlich der Betreiber verantwortlich. SMARDA ist lediglich Hersteller und Betreiber der CLOUD und übernimmt keine Verantwortung für Inhalte des Betreibers. Fremde Inhalte werden von SMARDA lediglich gespeichert und automatisiert verarbeitet; eine inhaltliche Kontrolle erfolgt nicht.
14.2
SMARDA leistet Gewähr, dass die CLOUD im Wesentlichen die im Admin-System beschriebenen Funktionen aufweist. Der Betreiber zeigt Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form an; SMARDA wird angezeigte, reproduzierbare Mängel innerhalb angemessener Frist beheben. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere auf Wandlung oder Preisminderung wegen unerheblicher Mängel, sind ausgeschlossen. Die Bestimmungen zur Verfügbarkeit (Punkt 15.1) bleiben unberührt.
14.3
SMARDA haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal auf die Summe der vom Betreiber in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an SMARDA bezahlten Entgelte. Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Produkthaftungsgesetz) sowie Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt. Schadenersatzansprüche des Betreibers verjähren binnen eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, soweit nicht Vorsatz vorliegt oder zwingendes Recht entgegensteht.
14.4
Der Betreiber stellt SMARDA sowie deren Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) frei, die auf einem schuldhaften Verstoß des Betreibers gegen diese Nutzungsvereinbarung oder geltendes Recht beruhen.
15 Verfügbarkeit, Support, Wartung und Zusatzangebote
15.1 Verfügbarkeit, Support, Datensicherung, Updates
SMARDA erbringt die CLOUD mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel am Übergabepunkt der von SMARDA genutzten Cloud-Infrastruktur; nicht als Ausfallzeiten gelten angekündigte Wartungsfenster, Störungen außerhalb des Einflussbereichs von SMARDA, Fälle höherer Gewalt sowie Sperren gemäß dieser Vereinbarung. SMARDA stellt einen Support per E-Mail und Ticketsystem zu den Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr) zur Verfügung und bearbeitet Störungsmeldungen entsprechend ihrer Schwere; betriebsverhindernde Störungen werden vorrangig behandelt. SMARDA führt regelmäßige automatisierte Datensicherungen durch (Details gemäß Auftragsverarbeitungsvertrag); diese dienen der Wiederherstellung des Systembetriebs und stellen keine Archivierung für den Betreiber dar. Updates spielt SMARDA zentral ein; ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen besteht nicht. Ereignisse höherer Gewalt befreien SMARDA für ihre Dauer von den betroffenen Leistungspflichten; Entgeltansprüche entfallen anteilig, soweit die Leistung länger als 14 Tage vollständig unterbrochen ist.
15.2 Domain-Service und Drittanbieter
Für die Registrierung von Domains über SMARDA sowie für Angebote und Leistungen von Drittanbietern gelten die Punkte 19.1 und 19.2 der Nutzungsvereinbarung für Partner sinngemäß, wobei an die Stelle des Nutzers der Betreiber tritt.
16 Abschließende Bestimmungen
16.1
Zu dieser Vereinbarung bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Punkt 1.3 bleibt unberührt.
16.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.